Förderung von Sekundärbaustoffen im Koalitionsvertrag verankern
Vorrangig geht es um die zeitnahe praxistaugliche Novellierung der Ersatzbaustoff-Verordnung, die Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe, auf ressourcenschonende Materialien ausgerichtete, rechtssichere Ausschreibungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie den Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton.