Die Konkurrenzfähigkeit von aufbereiteten Baurestmassen und aufbereiteten Böden ist also erst dann gegeben, wenn sie nicht nur die gleiche bautechnische Qualität aufweisen, sondern auch umwelttechnisch den höchsten Ansprüchen genügen und zu vergleichbaren Bedingungen, also als Produkt, verkauft und verwendet werden können.
Die EU-Kommission stellte erst Anfang 2025 den „Clean Industrial Deal“ vor – ein Plan für eine wettbewerbsfähige und klimaneutrale EU. DI Martin Car, Geschäftsführer der European Quality Association for Recycling e.V. (EQAR), dazu: „Ein zentraler Punkt des Deals ist die Kreislaufwirtschaft mit dem Ziel, durch die Förderung von Recycling, Wiederverwertung und nachhaltiger Erzeugung die Abfallmenge zu verringern und die Lebensdauer von Materialien zu verlängern. Für einen wettbewerbsfähigen und krisenfesten Markt ist es entscheidend, die begrenzten Ressourcen der EU so gut wie möglich zu nutzen. Aus diesem Grund wird 2026 seitens der Kommission ein „Cirular Economy Act“ geplant, der „Abfallendeeigenschaften“ europaweit harmonisieren soll. Im Baubereich ist dabei auch eine verpflichtende, digitale Abbruch-Erlaubnis mit vorgelagerten Audits geplant. Österreich ist dabei als Vorbild zu sehen, da wir schon seit Jahren mit der ÖNORM B 3151 eine standardisierte Vorgangsweise für Abbrucharbeiten und Beiziehung von Spezialisten vorgeben."
Derzeit fallen in Österreich 44 Millionen Tonnen Aushubmaterialen als Abfall an – rund viermal so viel wie mineralische Baurestmassen (Beton, Asphalt, Mauerwerk usw.). Diese werden großteils in 980 (!) Bodenaushubdeponien abgelagert – obwohl diese zum Teil als Baustoff aufbereitet werden können. „Viele Bodenaushubmaterialien fallen als Schotter, Fels oder Kies an – wenn es uns gelingt, nur ein Viertel all dieser Bodenabfälle einer Verwertung zuzuführen, wäre die Recyclingquote am Bau sofort verdoppelt“, stellt DI(FH) Tristan Tallafuss, BRV-Geschäftsführer, fest.
Dass dies möglich ist, zeigt auch die vor Kurzem erschienene ÖNORM B 3141 „Herstellung von Recycling-Baustoffen aus Aushubmaterialien“; diese ist die Basis für die Aufbereitung von Bodenaushubmaterialien, die direkt von der Baustelle weg bei entsprechenden Qualitätsnachweisen als Produkt am Baustoffmarkt Einsatz finden sollen. Da die bau- und umwelttechnischen Anforderungen schon definiert sind, fehlt nur mehr eine Abfallendeverordnung, wie sie in Österreich schon für Betongranulat, Asphaltaufbruch oder Mauerwerk besteht. Das BMK hat dazu 2023 schon eine informelle Begutachtung einer „Aushubverordnung“ durchgeführt. Aufgrund der Neuwahlen ist das Thema zu Jahresbeginn nicht angesprochen worden - wird aber von der Bauwirtschaft dringend benötigt.
Wenn Aushub nach entsprechender Beprobung und Einhaltung bautechnischer Anforderungen als Recycling-Baustoff eingesetzt werden kann, wird dieser nur marktfähig sein, wenn es ein unkompliziertes und rasches Abfallende geben wird. Die entsprechenden Grundlagen sollen so geschaffen werden, dass jeder Bauherr die Möglichkeit hat, seinen Aushub, sofern er geeignet ist, am Markt anzubieten. Die Schätzungen des BRV dazu sind optimistisch: bis zu 50 % aller Aushübe könnten so als aufbereiteter Recycling-Baustoff Eingang in die Bauwelt finden und damit ca. 20% zusätzlich zum bestehenden Recycling-Baustoff-Markt Primärbaustoffe ersetzen. Damit könnte die Bauwirtschaft ihr vorgegebenes Ziel, 25% Primärressourcen bis 2030 einzusparen, großteils durch Aufbereitung von Aushubmaterialien zu Recycling-Baustoffen, erreichen.






