OVG Lüneburg begrenzt kommunale Einflussnahme auf Verpackungssammlung

Das Gericht wies die Berufung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zurück und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen aus dem Jahr 2022. Im Zentrum des streitigen Verfahrens stand die Frage, wie konkret Kommunen die Ausgestaltung des Sammelsystems in ihren Rahmenvorgaben bestimmen dürfen. Der strittige 'partielle Vollservice' - die kostenlose Abholung von gelben Tonnen von einem gemeinsamen Stellplatz auf dem Grundstück des Anschlusspflichtigen in bis zu 15 Meter Entfernung vom Fahrbahnrand - wurde als rechtswidrig eingestuft.