Weichmacher-Begrenzung in Elektrogeräten

Der Einsatz von vier sogenannten Weichmachern in Elektrogeräten soll künftig stark begrenzt werden. Dies sieht ein Verordnungsentwurf der Bundesregierung (18/7752) vor. Mit der Verordnung soll eine delegierte Richtlinie der Europäischen Kommission 2015/863/EU umgesetzt werden. Nach dem Kreislaufwertstoffgesetz muss der Deutsche Bundestag der Verordnung zustimmen.