Neue EU-Vorschriften zur Reduzierung von Textil- und Lebensmittelabfällen

Mit der aktualisierten Gesetzgebung werden verbindliche Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen eingeführt, die bis zum 31. Dezember 2030 auf nationaler Ebene erreicht werden müssen: 10 % aus Lebensmittelverarbeitung und -herstellung sowie 30 % pro Kopf aus Einzelhandel, Restaurants, Gastronomie und Haushalten. Diese Ziele werden im Vergleich zu der zwischen 2021 und 2023 durchschnittlich pro Jahr anfallenden Menge berechnet.