bbs warnt vor Haftungsrisiken durch EU-Verpackungsverordnung
Nach einer vom Verband beauftragten rechtlichen Stellungnahme der Kanzlei Franßen & Nusser bleiben zentrale Begriffe der Verordnung - unter anderem die Definition des „Erzeugers" einer Verpackung - unpräzise. Dadurch drohen unbeabsichtigte Haftungsfolgen für Hersteller, die Verpackungen lediglich nutzen oder kombinieren, sie aber nicht selbst produzieren.