EEW begrüßt Bundestagsbeschluss zum Kohlendioxidspeicherungsgesetz

Der Beschluss ist Teil des Gesetzgebungspakets zur künftigen Nutzung und Speicherung von CO₂ und bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

EEW begrüßt Bundestagsbeschluss zum Kohlendioxidspeicherungsgesetz
Im niederländischen Delfzijl betriebt EEW eine thermische Abfallverwertungsanlage, errichtet eine Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage und wird eine Vorsortieranlage für Abfälle bauen. In Planung ist zudem eine Anlage zur Abscheidung und Nutzung von CO₂ (CCU). Copyright: EEW

EEW-CEO Timo Poppe erklärt: „Der Beschluss schafft die Grundlage, um die Abscheidung von CO₂ an unseren Standorten sowie dessen anschließenden Weitertransport zur Speicherung weiterzuentwickeln. Damit können wir unsere Klimaziele schrittweise umsetzen.“

EEW prüft derzeit den Aufbau von Abscheideanlagen unter Nutzung geplanter Transport- und Speicherinfrastrukturen an mehreren Standorten. Ziel ist es, künftig relevante Mengen an CO₂ aus Abgasströmen technisch abzuscheiden, zu speichern oder industriell zu nutzen.

„Für die Umsetzung sind, neben dem schnellen Aufbau der Transport- und Speicherinfrastruktur, nun klare Regelungen erforderlich, die es uns ermöglichen, konkrete Geschäftsmodelle umzusetzen. Dazu zählen beispielsweise verlässliche Rückvergütungssysteme, für den fossilen als auch den biogenen CO2-Anteil“, so Poppe weiter. „Das ist entscheidend, um die nächsten Planungsschritte konkret vorzubereiten.“

Quelle: EEW

Michael Brunn

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