Bundestag beschließt ElektroG-Änderung

Der Bundestag hat am 6. November den Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in der vom Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geänderten Fassung angenommen. Ein Schwerpunkt ist die zukünftige Pflicht zur Annahme batteriebetriebener Elektroaltgeräte durch Fachpersonal an kommunalen Wertstoffhöfen (sogenanntes Thekenmodell). Damit sollen Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien reduziert werden.