ITAD begrüßt Bundestags-Empfehlung zur NIS-2-Richtlinie
Die Bemühungen der ITAD, auf Landes- und Bundesebene für Aufklärung zu sorgen, haben hier Früchte getragen. Bereits Anfang Juli hatte ITAD in einer Stellungnahme deutlich gemacht, dass Anpassungen zur Vermeidung unnötiger Bürokratie notwendig sind. Denn: „Die ITAD-Anlagen sind bereits zu 90 % sogenannte KRITIS-Anlagen und damit der Regulatorik für kritische Infrastruktur im Bereich der IT-Sicherheit hinsichtlich ihrer kritischen Dienstleistung, nämlich der Entsorgung von Siedlungsabfällen, unterworfen. Sie erfüllen demnach ohnehin schon sehr hohe Anforderungen an ihre IT-Sicherheit. Hinzu kommen für die KRITIS-Anlagen nun die Anforderungen aus der NIS2-Umsetzung an die allgemeine IT-Sicherheit. Die Doppelregulierung hätte keinen Mehrwert, sondern nur weitere Bürokratie mit sich gebracht," erklärt Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer der ITAD.