Bundesregierung schafft Voraussetzung für die Löschung weiterer CO2-Emissionszertifikate
Mit den Notifizierungen informiert die Bundesregierung die Kommission darüber, dass sie beabsichtigt, die so freiwerdenden Emissionszertifikate künftig zu löschen. Damit schafft die Bundesregierung die notwendige Voraussetzung, in den kommenden Jahren für diese stillgelegten Anlagen Löschungen von CO2-Zertifikaten vornehmen zu können. Derzeit erfolgen bereits Löschungen von CO2-Zertifikaten im Europäischen Emissionshandel, die mit der Stilllegung von Kohlekraftwerken im Jahr 2022 zusammenhängen. Der Prozess dient dazu, Fortschritte beim Klimaschutz - also konkrete Treibhausgasminderungen durch den Kohleausstieg - abzusichern. Ohne die Löschung könnten die freigewordenen Zertifikate bzw. Emissionsberechtigungen etwa von anderen Unternehmen genutzt werden, um mehr CO2 auszustoßen.