Kunststoffland NRW begrüßt Anrechenbarkeit des chemischen Recyclings Quoten
Es sieht auch eine weitere Anhebung der Recyclingquoten für Kunststoffe, die die dualen Systeme erfüllen müssen, vor: „Es ist vorgesehen, dass bis 2028 im Mittel 63, ab 2028 bereits 75 und ab 2030 sogar 80 Prozent der Kunststoffabfälle der Verwertung zugeführt werden müssen", so kunststoffland NRW-Geschäftsführer Ron Brinitzer, „das Neue dabei ist, dass diese Vorgaben ab 2028 nicht mehr ausschließlich über das werkstoffliche Recycling erbracht werden müssen, so dass auch Verwertungsverfahren des chemischen Recyclings auf die Quotenvorgaben angerechnet werden können. Das begrüßen wir ausdrücklich!"