Bundeskartellamt verpflichtet Rethmann-Gruppe zur Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse

Von der Verpflichtung umfasst sind Zusammenschlüsse im Bereich der Erfassung nicht-gefährlicher Haushaltsabfälle, d. h. des Einsammelns von Rest-, Bio- und Sperrmüll sowie Papier, Pappe und Kartonage (PPK) und gemischten Verpackungen und Glas sowie Zusammenschlüsse im Bereich der Aufbereitung von Hohlglas in entsprechenden Aufbereitungsanlagen, soweit es sich nicht um Bagatellfälle handelt und die Umsatzerlöse des Zielunternehmens mindestens 100.000 Euro betragen.