Nach Auffassung der AVU muss der Entwurf zudem die Chance nutzen, endlich wirksame Anreize für den Einsatz sehr gut recyclingfähiger Verpackungen und Verpackungen mit Rezyklatanteil zu schaffen. „Die deutschen Regelungen sollten so bald wie möglich weiterentwickelt werden, die Pläne liegen auf dem Tisch. Jahrelang auf die Umsetzung von EU-Vorgaben zu warten, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht, ist halbherzig und bremst Hersteller nachhaltiger Verpackungslösungen aus“, so Klepper. Die AVU fordert eine gezielte finanzielle Besserstellung von nachweislich sehr gut zu recycelnden Verpackungen im Rahmen des neuen VerpackDG. Dies würde einen gezielten Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Krise der Recyclingwirtschaft leisten: Recyclingmaterial würde gegenüber Neumaterial aus Kostensicht attraktiver, was insbesondere zu einer Entlastung der stark unter Druck stehenden Kunststoff-, Glas- und Papierrecycler führen würde.
Auch die vorgesehene Änderung der Definition des „Herstellers“ von Verpackungen Mitte 2026 sieht die AVU kritisch. Eine solch weitreichende Änderung mitten im Jahr bedeutet ein hohes Maß an zusätzlicher Bürokratie für die dualen Systeme, die die Verpackungsverwertung organisieren und verantworten. „Was wie eine Formalität klingt, hat weitreichende Konsequenzen: Durch die neue EU-Definition müssen für 40 Prozent der Verbraucherverpackungen andere Hersteller als bisher für die Entsorgung ihrer Verpackungen finanziell in die Pflicht genommen werden. Diese Mammutaufgabe kann das Gesamtsystem der Verpackungsentsorgung in Deutschland gefährden“, betont Klepper. Der vorgesehene Definitionswechsel sollte erst zum Jahr 2027 erfolgen, so die Empfehlung der AVU. Dies kann durch eine Übergangsregelung im VerpackDG sichergestellt werden.





