VKU will Fast Fashion Produzenten in die finanzielle Pflicht nehmen
Erstellt wurde es von Rechtsanwältin Prof. Dr. Angela Dageförde (DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht) sowie Rechtsanwältin Dr. Andrea Vetter (Dolde Mayen & Partner). Hintergrund ist die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie, die die Rollen und Zuständigkeiten in der Textilabfallwirtschaft neu ordnet und grundlegende Entscheidungen über Aufgabenverteilung und Finanzierung erforderlich macht.