Neues Batterierecht vollständig wirksam

Batteriehersteller mussten ihre Batterien bis zu diesem Stichtag an eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) beteiligen und die gesetzlich erforderlichen Angaben im Registrierungsverfahren ergänzen. Erfolgt dies nicht, gilt die Batterie-Registrierung als erloschen. In diesem Fall ist das Inverkehrbringen der betreffenden Batterien unzulässig und es besteht ein Vertriebsverbot.