EuGH verschärft Regeln für Inhouse-Vergaben in Konzernstrukturen

Die beauftragte Gesellschaft fungierte als Mutterunternehmen eines Konzerns, dessen Tochtergesellschaften teilweise am freien Markt tätig waren. Inhouse-Vergaben sind nach dem EU-Vergaberecht nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Eine zentrale Bedingung ist die sogenannte 80‑%‑Regel: Das beauftragte Unternehmen muss mindestens 80 Prozent seiner Tätigkeiten für die kontrollierenden öffentlichen Auftraggeber erbringen.