Holzverbrennung in Berlin gefährdet Stoffströme
Nach den vorliegenden Antragsunterlagen sollen in der Abfallmitverbrennungsanlage gemäß § 2 Absatz 4 der 17. BImSchV als Brennstoffe Holzabfälle der Altholzkategorien A I bis A IV, naturbelassene Biomasse aus Landschaftspflegemaßnahmen, Waldrestholz sowie Agrarholz aus Kurzumtriebsplantagen eingesetzt werden. Aus Sicht der Holzwerkstoffindustrie umfasst dieses Brennstoffspektrum jedoch überwiegend Holzsortimente, die grundsätzlich auch stofflich verwertet werden können und damit als Rohstoff für die Holzwerkstoffproduktion verfügbar wären.