Verwaltungsgericht Darmstadt hebt Untersagung gewerblicher Sammlung auf

Die unter anderem für Abfallbeseitigungsrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat gestern über die Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen von Altkleidern und Schrott im Regierungsbezirk des Regierungspräsidiums Darmstadt entschieden.