Emissionshandel: Klarstellungen für Biomasse und MBA

Der Entwurf sieht vor, dass Nachhaltigkeitsanforderungen für Strom aus Biomasse künftig auch über bereits bestehende abfallwirtschaftliche Kontroll- und Nachweissysteme erfüllt werden können, sofern dies in Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgt. Für Betreiber von Bioabfallbehandlungs- und Vergärungsanlagen, die Strom erzeugen und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden, eröffnet sich damit die Möglichkeit, bestehende Dokumentationen und Prüfprozesse mehrfach zu nutzen. Dies betrifft insbesondere Unterlagen, die bereits im Rahmen der Entsorgungsfachbetriebszertifizierung geprüft werden.