Verpackungsrecht: Finanzierungsfragen weiter offen

Nach geltendem Verpackungsrecht sind die dualen Systeme verpflichtet, für die Mitbenutzung kommunaler Sammelstrukturen ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Dies betrifft insbesondere die gemeinsame Erfassung von Papierverpackungen über die kommunale Altpapiersammlung sowie die Reinigung und Unterhaltung von Glascontainerstandplätzen. In der praktischen Umsetzung erweist sich die Durchsetzung dieser Entgeltansprüche jedoch regelmäßig als langwierig und konfliktbehaftet. Kommunen erbringen die Leistungen vollständig und tragen bei ausbleibenden Einigungen das finanzielle Risiko, da offene Forderungen häufig gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Die daraus resultierende Vorfinanzierung belastet kommunale Haushalte und wirkt sich mittelbar auf die Abfallgebühren aus.