Aus Sicht des VKU bedarf es daher einer klaren gesetzlichen Regelung, die ein kommunales Festsetzungsrecht für Entgelte verankert. Entgelte, die nach gebührenrechtlichen Grundsätzen kalkuliert werden, sollten auch auf dieser Grundlage verbindlich festgesetzt und durchgesetzt werden können. Eine entsprechende Regelung würde die Rechtsposition der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stärken und zu mehr Planungssicherheit im System der Verpackungsentsorgung beitragen. Zugleich könnte sie strukturelle Fehlanreize im Zusammenspiel zwischen Kommunen und dualen Systemen reduzieren.
Mit dem Gesetz wird zudem die Einrichtung einer Organisation für Reduzierungs- und Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen. Diese soll Maßnahmen zur Abfallvermeidung, zur Wiederverwendung von Verpackungen und zur Förderung von Mehrwegsystemen koordinieren und unterstützen. Kommunale Entsorgungsunternehmen sind bereits in verschiedenen Projekten zur Wiederverwendung, im Ausbau von Mehrwegsystemen sowie in der Umweltbildung aktiv. Eine institutionelle Unterstützung solcher Aktivitäten kann zur Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft beitragen, sofern Zuständigkeiten, Finanzierung und Einbindung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger klar geregelt werden.








