Mit Blick auf die vorgesehenen höheren Recyclingquoten für Kunststoffe, Aluminium und Eisenmetalle wird das Ziel einer stärkeren Kreislaufführung von Verpackungen grundsätzlich geteilt. Zugleich wird auf bestehende strukturelle Herausforderungen hingewiesen. In mehreren Materialströmen gehen die Sammelmengen zurück, während die Qualität der erfassten Fraktionen sinkt. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Recyclingfähigkeit aus. Im Bereich der Kunststoffrecyclingwirtschaft besteht zudem eine anhaltend geringe Nachfrage nach Rezyklaten, da Primärkunststoffe preislich weiterhin wettbewerbsfähig sind.
Vor diesem Hintergrund wird darauf verwiesen, dass höhere Recyclingvorgaben allein keine Stabilisierung der Kunststoffrezyklatmärkte bewirken. Nach Einschätzung der AVU fehlen im Gesetzentwurf weitergehende ökonomische Anreize für gut recycelbare Verpackungen und für Verpackungen mit Rezyklatanteil. Eine Weiterentwicklung der ökologischen Ausgestaltung der Beteiligungsentgelte ist nicht vorgesehen. Finanzielle Differenzierungen zugunsten nachweislich hochwertig recycelbarer Verpackungen hätten aus Sicht der Branche kurzfristige Steuerungswirkungen entfalten können. Das Bundesumweltministerium verweist in diesem Zusammenhang auf europäische Vorgaben, deren Umsetzung ab dem Jahr 2030 vorgesehen ist.








