BDE lehnt Pflicht zur Offenlegung der Efb-Prüfberichte ab
Der BDE hat zum Referentenentwurf der zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung Stellung genommen. Positiv beurteilt der Verband insbesondere, dass die Prüfberichte des Efb-Audits nicht mehr in ein zentrales Register eingestellt werden müssen und dass Abfallbeauftragte nur noch verpflichtend dann zu bestellen sind, wenn die Abfallbehandlungsanlage einem förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren unterliegt.