Verbände fordern Reform des Bahnzwangs für Abfalltransporte

Seit dem 1. Januar 2026 sind Abfalltransporte mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn Tonnen ab einer Straßenstrecke von über 100 Kilometern grundsätzlich per Bahn oder mit einem Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Emissionspotenzial durchzuführen. In den Jahren 2024 und 2025 lag die Schwelle bei 200 Kilometern, im Jahr 2023 bei 300 Kilometern. Nach vorliegenden Angaben wurden 2023 insgesamt 3.869 Angebotsanfragen an Bahnunternehmen gestellt, von denen 108 positiv beantwortet wurden. Dies entspricht einer Ablehnungsquote von 97,2 Prozent.