Nach Angaben der Kommission sollen die Maßnahmen dazu beitragen, industrielle Produktionskapazitäten innerhalb der Europäischen Union zu sichern und Investitionen in emissionsarme Technologien zu fördern. Ein Bestandteil des Vorschlags ist zudem die Einführung eines einheitlichen digitalen Genehmigungsverfahrens in den Mitgliedstaaten. Dieses soll Genehmigungsprozesse für industrielle Fertigungsprojekte beschleunigen und Verwaltungsverfahren vereinfachen.
Der Industrial Accelerator Act bleibt grundsätzlich offen für ausländische Direktinvestitionen. Für Investitionen in strategischen Industriebereichen mit einem Volumen von mehr als 100 Millionen Euro werden jedoch zusätzliche Anforderungen formuliert, wenn ein einzelnes Drittland mehr als 40 Prozent der globalen Produktionskapazität in einem betreffenden Sektor kontrolliert. In solchen Fällen sollen Investitionsprojekte nachweisen, dass sie wirtschaftliche Aktivitäten in der Europäischen Union stärken, etwa durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, technologische Entwicklung oder Wissenstransfer.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass ein Mindestanteil der Beschäftigung innerhalb Europas gewährleistet wird. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen und Beschäftigte in der Europäischen Union vom Zugang zum Binnenmarkt profitieren. Die Kommission verbindet damit auch das Ziel, die Resilienz industrieller Lieferketten in strategischen Sektoren zu erhöhen.
Mit dem Industrial Accelerator Act soll zudem die Rolle des europäischen Binnenmarktes für die industrielle Transformation gestärkt werden. Vorgesehen sind Maßnahmen zur Entwicklung von Leitmärkten für CO₂-arme und in Europa produzierte Industrieprodukte, zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren sowie zur Förderung nachhaltiger industrieller Produktionsprozesse.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird nun im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union beraten. Erst nach Abschluss der Verhandlungen kann die Verordnung verabschiedet und in Kraft gesetzt werden.








