bvse sieht bundesweites Vollzugsproblem bei Bauabfällen
Ausgangspunkt ist ein Konflikt zwischen öffentlichem Auftraggeber und beauftragtem Entsorgungsunternehmen über die korrekte Einstufung des Materials. Nach Angaben des Auftragnehmers bestanden frühzeitig Zweifel an der Abfalldeklaration sowie Bedenken zu möglichen Risiken im Umgang mit dem Material - etwa, dass Schadstoffe durch Niederschläge in den Boden gelangen und in Richtung Bodensee verlagert werden könnten. Eine vom Unternehmen angeregte Nachbeprobung zur Klärung dieser Fragen erfolgte nach Kenntnisstand des bvse nicht.