Systembeteiligungspflicht im Handel ab August
Diese müssen die Finanzierung der Sammlung und Verwertung der entsprechenden Verpackungen sicherstellen. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Die Systembeteiligung muss vor dem erstmaligen Vertrieb der verpackten Produkte erfolgen. Unternehmen stehen damit vor der Aufgabe, ihre Beteiligung rechtzeitig zu organisieren und die relevanten Mengen vollständig zu melden.