Neue Erzeugerpflichten unter PPWR
Artikel 15 der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) bringt neue Pflichten für Erzeuger von Verpackungen. Dazu gehören Identifikationskennzeichnungen wie Typen- oder Chargennummern sowie Name und Anschrift des Erzeugers. Diese Angaben müssen auf der Verpackung klar erkennbar, zugänglich und aktuell sein.