Neue Erzeugerpflichten unter PPWR

Artikel 15 der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) bringt neue Pflichten für Erzeuger von Verpackungen. Dazu gehören Identifikationskennzeichnungen wie Typen- oder Chargennummern sowie Name und Anschrift des Erzeugers. Diese Angaben müssen auf der Verpackung klar erkennbar, zugänglich und aktuell sein.

Neue Erzeugerpflichten unter PPWR
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Für viele Unternehmen entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand. Verpackungsflächen sind begrenzt, gedruckte Informationen lassen sich nachträglich nur mit Kosten ändern. Dadurch steigt das Risiko, dass veraltete oder uneinheitliche Angaben im Markt bleiben.

QR-Code als Zugangspunkt

PackIntelX setzt auf eine digitale Kennzeichnung per QR-Code. Die Plattform verwaltet Produkt- und Herstellerinformationen zentral und erzeugt für jede Verpackungseinheit einen eindeutigen Code. Nach dem Scannen erhalten Nutzer Zugriff auf die hinterlegten Informationen.

Die Daten lassen sich aktualisieren, ohne die Verpackung physisch zu ändern. Unternehmen können damit regulatorische Angaben pflegen, Druckprozesse reduzieren und Informationen über verschiedene Verpackungen hinweg konsistent halten.

Vorbereitung auf weitere Anforderungen

Nach Einschätzung von PackIntelX werden künftig weitere Angaben auf Verpackungen an Bedeutung gewinnen. Dazu zählen Stoffinformationen, Materialzusammensetzungen, Hinweise zur erweiterten Herstellerverantwortung und Sortierinformationen.

Quelle: Packtintelx

Michael Brunn

Michael Brunn

Chefredakteur

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