Keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Klärschlammverbrennungsanlage
Die Klage von Nachbarn gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine sog. Mono-Klärschlammverbrennungsanlage beim Mainzer Zentralklärwerk bleibt ohne Erfolg.
Die Klage von Nachbarn gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine sog. Mono-Klärschlammverbrennungsanlage beim Mainzer Zentralklärwerk bleibt ohne Erfolg.