EuGH: Übertragung auf Zweckverband bedarf keiner Ausschreibung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt, dass die Übertragung von Aufgaben auf einen Zweckverband durch eine Kommune eine reine Organisationsentscheidung sei.

Es werde keine Leistung am Markt eingekauft und deshalb müsse auch kein Vergabeverfahren vorgeschaltet werden. Geklärt werde lediglich, welche Körperschaft für eine bestimmte Aufgabe verantwortlich ist.

Dazu Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): „Das Urteil stärkt das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Es räumt den Kommunen die Kompetenz ein, ihre Aufgabenerfüllung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu organisieren und dabei auch zusammenzuarbeiten. Es ist gut, dass in dieser Frage nun Rechtssicherheit besteht.“

Quelle: VKU

Michael Brunn

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