Untersagung gewerblicher Altpapier-Sammlung rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgerich Saarland hat die Berufungen des beklagten Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz - LUA - und des EVS gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen, mit dem auf die Klage eines Entsorgungsfachbetriebs die abfallrechtliche Untersagung der von diesem durchgeführten gewerblichen Sammlung von Altpapier im Holsystem durch das LUA aufgehoben worden war.