VERE kritisiert ElektroG-Gebührenverordnung

Die 31.12.2016 iin Kraft getretene ElektroG-Gebührenverordnung ist aus Sicht von VERE zu juristisch formuliert und für Nicht-Fachleute kaum verständlich.

Angesichts vieler automatisierter und standardisierter Routine-Prozesse seien die Veränderungen, teilweise im Cent-Bereich und teilweise mit deutlichen Gebührensprüngen um bis zu über 100% nach oben, nicht nachvollziehbar.

Moderne Unternehmen würden in ihren Warenwirtschaftssystemen festgelegte Kosten hinterlegen. Auch kleinste Kostenveränderungen würden dann wieder Abstimmungsprozesse durchlaufen, was zu Unverständnis und unnützem Aufwand der Betroffenen führe. Unabsehbare Gebührenrisiken von 33,70 Euro bis über 3.300 Euro zum Beispiel für die Anerkennung von Eigenrücknahmen seien eher abschreckend als ermunternd für ein Engagement der Hersteller im Sinne der Sammelziele.

Insgesamt zeigt sich VERE enttäuscht, dass diese und weitere Hinweise im Sinne einer erfolgreichen ElektroG-Umsetzung keinerlei Berücksichtigung gefunden haben und will sich weiter für Verbesserungen der ElektroG-Gebührenverordnung einsetzen.

Quelle: VERE

Michael Brunn

Michael Brunn

Chefredakteur

Sie können nur auf meine Artikelübersicht zugreifen, wenn Sie angemeldet sind.