Kündigung der Clearingverträge verhindert Systemzulassung nicht

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat bestätigt, dass auch ein Nebeneinander verschiedener Clearingverträge nichts daran ändert, dass die finalen Mengenmeldungen des Jahres 2018 (Ist-Mengenmeldung im Frühjahr 2019) auf Basis einer einheitlichen Prüfgrundlage von der Zentralen Stelle geprüft werden.