DUH begrüßt Grundsatzentscheidung des BVerG

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am 23. Februar 2018 entschieden, dass Sperrmüll aus Privathaushalten nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden muss, sondern auch von gewerblichen Entsorgungsunternehmen gesammelt werden kann.