BDSV: Bei LAGA-Vollzugshinweisen zur GewAbfV noch nacharbeiten
Die Gewerbeabfallverordnung gilt nach expliziter Regelung in Paragraf 1 für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sowie für Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.