Petitionsausschuss: Kein Bedarf für "Recht auf Reparatur"

Der Petitionsausschuss sieht mehrheitlich keinen Bedarf für die Schaffung des in einer Petition geforderten "Rechts auf Reparatur" für elektronische Klein- und Großgeräte sowie eine Verpflichtung der Hersteller, für diese Produkte Originalersatzteile für zehn Jahre vorzuhalten.