Klagen gegen Gebührenbescheide für Prüfung Optierungsanzeige abgewiesen
Ist ein Sammelbehälter mit Elektro- und Elektronikaltgeräten voll, wird er vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) in den meisten Fällen für einen der Hersteller bereitgestellt, der die Abholung und die Verwertung übernimmt.