Keine Wassergefährdung durch A III-Altholz
Die Verbände ASA, BAV, BDE, bvse undDeSHhaben eine gemeinsame Verbandsempfehlung zur wasserrechtlichen Einstufung von A III-Altholz nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) erarbeitet.