Dr. Frank Wenzel
GGSC Rechtsanwälte

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Gemischte Siedlungsabfälle sind grundsätzlich über die Kommune zu entsorgen und dürfen nicht beliebig einem privaten Entsorger überlassen werden.

Bargeldzahlungen, VIP-Tickets und geheime Vorteile: Der Bundesgerichtshof macht in einem jüngsten Fall deutlich, wie teuer Untreue im Entsorgungsbereich werden kann.

Eine Vorbehandlung für die Verbrennung liegt vor, wenn unter einem erhöhten Ausstoß von Emissionen durch eine mechanische Behandlung ein für Energieerzeugungsanlagen geeigneter Brennstoff hergestellt wird und die anschließende energetische Verwertung des vorbehandelten Abfalls typischerweise in einer dafür zugelassenen Feuerungsanlage erfolgt.

Das Abfallverzeichnis der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) entfaltet in einem Vergabeverfahren keine rechtsverbindliche Wirkung (dort für nicht als gefährlich einzustufende Abfalle).

Die Miterfassung von PPK-Verkaufsverpackungen erfolgt im Regelfall über die kommunalen Erfassungssysteme.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 27.11.2025 (Az. 11 C 832/22.T) die Mitwirkungspflichten eines Betreibers einer Abfallverbrennungsanlage beim Fund radioaktiver Beimischungen im Anlieferungsabfall konkretisiert und entsprechende behördliche Vorgaben weitgehend bestätigt.

Der Betrieb eines PET-Recyclers bleibt dicht. Mit Erfolg hat die zuständige Behörde die Schließung auch vor dem BayVGH verteidigt (Beschluss vom 10.12.2025, Az.: 22 ZB 24.1706).

Betreiber von Anlagen, die besonders geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder sich sonst nachteilig auf die Allgemeinheit auszuwirken, unterliegen Nachsorgepflichten.

Entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Auslegung unionsrechtlicher Vorschriften, so entfaltet dies weitreichende Bedeutung für die Praxis der Mitgliedstaaten.

Werden Anlagen ohne eine nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderliche Genehmigung errichtet, betrieben oder wesentlich geändert, ermächtigt Paragraf 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG die Genehmigungsbehörde, deren Stilllegung oder Beseitigung anzuordnen.