Besonders das nun verpflichtend eingeführte Thekenmodell findet die Zustimmung des bvse. Danach dürfen Elektroaltgeräte nur durch geschultes Personal in Sammelbehältnisse einsortiert werden. Entnehmbare Batterien müssen bei der Erfassung von den Altgeräten getrennt werden. Geräte, bei denen dies nicht möglich ist, sind in entsprechenden Gitterboxen zu sammeln. „Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Annahmestellen – meist in kommunalen Wertstoffhöfen – nehmen hier eine Schlüsselrolle ein“, betont Rehbock.
„Wir bedauern jedoch, dass ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, eine Rücknahmeverpflichtung für Onlinehändler, ein Batteriepfand sowie eine herstellerfinanzierte Brandfallabsicherung nicht Eingang in die Gesetzesnovelle gefunden haben“, so der bvse-Hauptgeschäftsführer weiter.
Der bvse setzt nun darauf, dass der für das nächste Jahr anberaumte „Runde Tisch“ konkrete Fortschritte bringt. „Die Politik muss endlich handeln und die Anlagen der Recycling- und Entsorgungswirtschaft vor den zunehmenden Bränden durch Lithium-Ionen-Akkus schützen“, fordert Rehbock.







