Kostenerstattung bei gewerblicher Altkleidersammlung

Hintergrund ist die Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Getrennterfassung von Alttextilien. Danach müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger seit dem 01.01.2025 ein System zur getrennten Erfassung von Textilabfällen anbieten. Als Folge landen nun - teilweise nach Aufforderung von Kommunen, des Umweltbundesamtes und von Verbraucherzentralen - verschmutzte und unbrauchbare Textilabfälle, Lumpen, Putzlappen und sonstige Reste vermehrt in den gewerblichen Sammlungen privater Entsorger.