Rechtstipp: „Kunststoff-Bashing"
Das Kunststoffrecht hat sich zu einer eigenen Rechtsmaterie entwickelt.

Das Kunststoffrecht hat sich zu einer eigenen Rechtsmaterie entwickelt.

Wer Abfälle innerhalb der EU über eine Grenze transportiert, muss je nach Abfallart unterschiedlich strenge Regeln beachten.

Nur wenige Tage bevor die PPWR am 12.08.26 anwendbar wurde, hat die EU-Kommission aktualisierte FAQ zu deren Auslegung vorgelegt.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 21.05.2026 die Klagen der Betreiber einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage und einer Sonderabfallverbrennungsanlage gegen die Emissionshandelspflicht ihrer Anlagen nach dem BEHG abgewiesen (Urteile vom 21.05.2026 - 10 K 440/23 und 10 K 516/23).

Wenn dieser „Rechtstipp" erscheint, ist das magische Datum Geschichte:

Ein Grundstückseigentümer hatte auf seinem im Landschaftsschutzgebiet gelegenen Grundstück größere Mengen an Gegenständen gelagert:
Seit dem 21.5.2026 gelten die Vorschriften der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung.
Gemischte Siedlungsabfälle sind grundsätzlich über die Kommune zu entsorgen und dürfen nicht beliebig einem privaten Entsorger überlassen werden.
Das Recht der erweiterten Produktverantwortung ist zur Zeit in aller Munde (EPR = Extended Producer Responsibility). Als Beispiele sollen hier lediglich das Verpackungsrecht (PPWR und VerpackDG) und das Batterierecht (BattVO und BattDG) genannt werden.
Bargeldzahlungen, VIP-Tickets und geheime Vorteile: Der Bundesgerichtshof macht in einem jüngsten Fall deutlich, wie teuer Untreue im Entsorgungsbereich werden kann.