Stahl- und Metallrecycler bemängeln Transparenz bei Abfallverbringungsverordnung

Nicht-OECD-Staaten müssen bis zum 21.Februar 2025 einen Antrag stellen, um künftig als Empfänger von recyceltem Stahl- und Metallschrott zugelassen zu werden. Der Antrag soll detaillierte Informationen über nationale Abfallwirtschaftsstrategien, genehmigte Anlagen und die Umsetzung internationaler Umweltabkommen enthalten. Auf Basis der eingereichten Anträge soll eine sogenannte Nicht-OECD-Liste erstellt werden. BDSV Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conrads: „Die fehlenden Wasserstandsmeldungen zu den Rückmeldungen der EU-Kommission verursachen erhebliche Planungsunsicherheit und behindern unsere Unternehmen in ihrer strategischen Ausrichtung."